Snapchat-Benutzernamen werden nach Verfügbarkeit vergeben und sind im Allgemeinen nicht übertragbar. Die bloße Verwendung einer Marke in einem Benutzernamen verstößt nicht automatisch gegen die Markenrichtlinie von Snap.
Vielmehr muss uns der Markeninhaber nachweisen, dass der Snapchat-Benutzername kommerziell auf eine Weise verwendet wird, die andere glauben lässt, dass das Snapchat-Konto irgendwie mit der Marke des Markeninhabers verbunden ist. Zu den Beweismitteln, die wir in Betracht ziehen würden, gehören: (i) Bilder oder Videos, die als Story gepostet werden und einen Zuschauer glauben lassen, dass die Inhalte von Ihrem Unternehmen stammen, oder (ii) Chatnachrichten oder Snaps, die über einen mutmaßlich rechtsverletzenden Nutzernamen übermittelt werden und kommerziell sind Natur.
Wenn du über die oben genannten Nachweise verfügst, fahre bitte mit unserem Meldeformular fort. Wenn keine Beweise vorliegen, empfehlen wir dem Markeninhaber, einen anderen Snapchat-Benutzernamen zu wählen.
Falls nicht, erfahre mehr über Markenrechtsverletzungen.