Snapchat Benutzernamen werden nach Verfügbarkeit vergeben und sind im Allgemeinen nicht übertragbar. Die bloße Verwendung einer Marke in einem Benutzernamen verstößt nicht automatisch gegen die Markenrichtlinie von Snap.
Vielmehr muss der Markeninhaber uns nachweisen, dass der Snapchat Benutzername kommerziell genutzt wird und auf eine Weise, die andere glauben lässt, dass der Snapchat Account in irgendeiner Form mit der Marke des Markeninhabers verbunden ist. Zu den Beweismitteln, die wir in Betracht ziehen würden, gehören: (i)Bilder oder Videos, die als Story gepostet werden und einen Betrachter glauben lassen, dass die Inhalte von deinem Unternehmen stammen; oder (ii) Chatnachrichten oder Snaps, die über einen mutmaßlich rechtsverletzenden Benutzernamen verschickt werden und kommerziellen Charakter haben.
Wenn du über die oben genannten Nachweise verfügst, fahre bitte mit unserem Meldeformular fort. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, empfehlen wir dem Markeninhaber, einen anderen Snapchat Benutzernamen zu wählen.
Andernfalls erfährst du hier mehr über Markenrechtsverletzungen.